Balkon bauen

Der Balkon ist ein Bestandteil eines Hauses oder einer Wohnung der besonders im Sommer zum Entspannen einlädt und auf dem es sich auch herrlich die Sonne genießen lässt. Wer keinen hat, bei dem keimt womöglich irgendwann der Wunsch auf einen Balkon zu bauen. Dies ist kein allzu großes Vorhaben, aber dennoch gibt es einiges dabei zu beachten, um nicht am Ende noch einen Zwangsabrissbescheid zu erhalten, weil man gewisse Richtlinien nicht beachtet hat.

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Wissenswertes zum Balkon bauen

Grundsätzlich ist ein Balkon bauen ein Vorgang, der vom Bauamt über einen gestellten Antrag genehmigt werden muss. Dafür müssen unterschiedliche Pläne und eine Vorhabensbeschreibung eingereicht werden. Außerdem muss der Antrag von einer autorisierten Person, wie beispielsweise einem Architekten, unterschrieben sein. Entspricht der geplante Balkon aus Holz , Kunstsoff oder Edelstahl der Bauordnung, so wird dieser auch genehmigt. Bevor man beim Balkon bauen aber in die Planungsphase übergeht, sollte man sich auch noch über regionale Einschränkungen bei der Gemeinde informieren, um nicht in mühsamer Arbeit den Traumbalkon aufs Papier gebracht zu haben und anschließend festzustellen, dass dieser so nicht den optischen Zulässigkeiten entspricht. Wer sich all diese bürokratischen Vorgänge ersparen will, der tut sich einen Gefallen, wenn er einen Architekten oder Fachhandwerker, zum Beispiel einen Zimmermann, damit beauftragt. Dieser übernimmt dann nicht nur die Planung, sondern in der Regel auch die Einreichung der Genehmigung um den Balkon zu bauen.

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Balkon bauen in Eigenleistung

Wer in Eigenleistung seinen Balkon bauen will, der sollte sich das Vorhaben zweimal überlegen. Angesichts der Notwendigkeit für die Genehmigung und der damit vorhandene Gang zu einem Handwerker oder Architekten, sollte man sich schon überlegen, ob man im gleichen Atemzug nicht alles von derselben Fachfirma verrichten lassen möchte. Auch sollte beim Balkon bauen genau nachgerechnet werden, ob die Materialkosten und der große Zeitaufwand nicht die Kosten für eine Fremdvergabe des Vorhabens übersteigen.

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